|
Geehrter
Handeltreibender,
Sie sind im Begriff, mit den Ferengi, genauer mit der CTC zu
handeln. Hierbei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Mit dem ersten
Warentransport oder dem Andocken an die Raumstation akzeptieren Sie
diese Regeln.
Die CTC folgt dem Prinzip der Nichteinmischung. Es ist uns gleichgültig,
ob Sie ganze Flotten an Bord von CTC Stationen sammeln oder Tribbles
bzw. Torpedos transportieren. Die Ferengi stehen jedem Siedler
neutral gegenüber.
-
§1 Verbot
Alarmstufe Rot an sämtlichen Stationen der CTC
Schiffe, die auf Alarmstufe Rot angetroffen werden, werden entfernt
und die Entfernung wird Ihnen in Rechnung gestellt.
-
§2 Sonden und
ähnliche Geräte sind nicht an den Stationen anzudocken.
-
§3 Jeder
Siedler ist für sein Eigentum selbst verantwortlich
Die CTC übernimmt keine Haftung für Schäden durch Diebstahl oder
Beschuss. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Waren durch Schilde
zu schützen.
-
§4 Die CTC behält
sich ein Eingreifrecht vor, welches in Einzelfällen angewandt wird.
Sobald ein Schiff oder eine Flotte massiv den Handel stört, in dem
es den Sektor auf Alarmstufe Rot blockiert, kann das Schiff/die
Flotte ohne Vorwarnung vernichtet werden. Die Kosten hat der
Verursacher zu tragen.
-
§5 Jede
Aggression gegen die Ferengi und/oder die CTC hat die sofortige
Vernichtung des Schiffes, die Aberkennung der Andockrechte und
weitere Konsequenzen zur Folge.
-
§6
Automatische Anerkennung der Regelung der CTC
Durch die Benutzung der Warenbörse stimmen Sie automatisch den
Richtlinien der CTC zu. Änderungen akzeptieren Sie durch die
erneute Nutzung der Warenbörse nach Bekanntwerden der Änderungen.
Weitere Regeln:
-
1. Sollten Sie Ihre
Waren irrtümlich auf ein Schiff der Sicherheits- oder Servicekräfte
gebeamt haben, beamen Sie die Waren in KEINEM FALL auf Ihr
Schiff zurück.
Der korrekte Ablauf beinhaltet eine Nachricht an die jeweilige
Station, die die Waren abzüglich einer Gebühr auf Ihr Schiff
transportiert oder auf Ihr Konto überweist.
-
2. Wird kein Antrag
auf Rückführung von Waren gestellt, gehen diese unwiderrufllich in
das Eigentum der CTC über. Die Frist beträgt 24 Stunden.
-
3. Die Ferengi
handeln im Allgemeinen nicht mit Larne oder Schiffszubehör Items
und das Warenbörsenkonto ist nicht zu deren Nutzung ausgelegt.
Beamen sie trotzdem Larne oder Schiffszubehör auf eine Station der
CTC, so gehen diese ebenfalls nach 24 Stunden ins Eigentum der CTC
über.
Straf- und Gebührenkatalog
-
1. Abdockgebühr für
einen Flugkörper: 5 Dilithiumkristalle
-
2. Entsorgungsgebühr
für gebrauchte Schiffsteile gebrauchte Items
: 5 Dilithiumkristalle
-
3. Rückgabegebühr für
fehltransportierte Waren: 5% vom Warenwert
-
4. Entsorgungsgebühr
für Tribbel: 1 Dilithiumkristall pro Tribbel, mindestens 10
Kristalle.
-
5. Strafe für Alarm
Rot: 20t Tritanium pro Schiff
-
6. Strafe für die
Belagerung einer Station mit mehr als 4 Schiffen: 200t Tritanium
-
7. Strafe für Zurücktransportieren
fehlgebeamter Waren: 10% vom Warenwert aber mindestens 20 t
Tritanium.
Strafen und Gebühren
werden unverzüglich ihrem Warenbörsenkonto in Rechnung gestellt. Ist
das nicht möglich, wird ein Inkassoverfahren gegen sie eingeleitet.
Jede unnötig erklärende Kommunikation schlägt mit 20
Dilithiumkristallen zu Buche.
Version 1.6 , Stand 26.1.2009 |
|