Geehrter Handeltreibender,

Sie sind im Begriff, mit den Ferengi, genauer mit der CTC zu handeln. Hierbei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Mit dem ersten Warentransport oder dem Andocken an die Raumstation akzeptieren Sie diese Regeln.
Die CTC folgt dem Prinzip der Nichteinmischung. Es ist uns gleichgültig, ob Sie ganze Flotten an Bord von CTC Stationen sammeln oder Tribbles bzw. Torpedos transportieren. Die Ferengi stehen jedem Siedler neutral gegenüber.

  • §1 Verbot Alarmstufe Rot an sämtlichen Stationen der CTC

    Schiffe, die auf Alarmstufe Rot angetroffen werden, werden entfernt und die Entfernung wird Ihnen in Rechnung gestellt.

  • §2 Sonden und ähnliche Geräte sind nicht an den Stationen anzudocken.

  • §3 Jeder Siedler ist für sein Eigentum selbst verantwortlich

    Die CTC übernimmt keine Haftung für Schäden durch Diebstahl oder Beschuss. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Waren durch Schilde zu schützen.

  • §4 Die CTC behält sich ein Eingreifrecht vor, welches in Einzelfällen angewandt wird.

    Sobald ein Schiff oder eine Flotte massiv den Handel stört, in dem es den Sektor auf Alarmstufe Rot blockiert, kann das Schiff/die Flotte ohne Vorwarnung vernichtet werden. Die Kosten hat der Verursacher zu tragen.

  • §5 Jede Aggression gegen die Ferengi und/oder die CTC hat die sofortige Vernichtung des Schiffes, die Aberkennung der Andockrechte und weitere Konsequenzen zur Folge.

  • §6 Automatische Anerkennung der Regelung der CTC

    Durch die Benutzung der Warenbörse stimmen Sie automatisch den Richtlinien der CTC zu. Änderungen akzeptieren Sie durch die erneute Nutzung der Warenbörse nach Bekanntwerden der Änderungen.



Weitere Regeln:

  • 1. Sollten Sie Ihre Waren irrtümlich auf ein Schiff der Sicherheits- oder Servicekräfte gebeamt haben, beamen Sie die Waren in KEINEM FALL auf Ihr Schiff zurück.
    Der korrekte Ablauf beinhaltet eine Nachricht an die jeweilige Station, die die Waren abzüglich einer Gebühr auf Ihr Schiff transportiert oder auf Ihr Konto überweist.


  • 2. Wird kein Antrag auf Rückführung von Waren gestellt, gehen diese unwiderrufllich in das Eigentum der CTC über. Die Frist beträgt 24 Stunden.


  • 3. Die Ferengi handeln im Allgemeinen nicht mit Larne oder Schiffszubehör Items und das Warenbörsenkonto ist nicht zu deren Nutzung ausgelegt. Beamen sie trotzdem Larne oder Schiffszubehör auf eine Station der CTC, so gehen diese ebenfalls nach 24 Stunden ins Eigentum der CTC über.



Straf- und Gebührenkatalog

  • 1. Abdockgebühr für einen Flugkörper: 5 Dilithiumkristalle


  • 2. Entsorgungsgebühr für gebrauchte Schiffsteile gebrauchte Items : 5 Dilithiumkristalle


  • 3. Rückgabegebühr für fehltransportierte Waren: 5% vom Warenwert


  • 4. Entsorgungsgebühr für Tribbel: 1 Dilithiumkristall pro Tribbel, mindestens 10 Kristalle.


  • 5. Strafe für Alarm Rot: 20t Tritanium pro Schiff


  • 6. Strafe für die Belagerung einer Station mit mehr als 4 Schiffen: 200t Tritanium


  • 7. Strafe für Zurücktransportieren fehlgebeamter Waren: 10% vom Warenwert aber mindestens 20 t Tritanium.

Strafen und Gebühren werden unverzüglich ihrem Warenbörsenkonto in Rechnung gestellt. Ist das nicht möglich, wird ein Inkassoverfahren gegen sie eingeleitet. Jede unnötig erklärende Kommunikation schlägt mit 20 Dilithiumkristallen zu Buche.

Version 1.6 , Stand 26.1.2009